Die Förderung der Kindertagespflege ist unabhängig vom Einkommen. Kommunen sind verpflichtet, Betreuungsplätze in der Kindertagespflege öffentlich zu fördern. Der Grossteil der Kosten wird durch das Jugendamt auf Antrag der Eltern gewährt. Die Tageseltern erhalten dann die laufende Geldleistung vom Jugendamt. Der Elternbeitrag wird von den Eltern an das Jugendamt gezahlt. Die Elternkosten sind hierbei mit den Gebühren für den Besuch einer städtischen Kindertageseinrichtung vergleichbar.
Gesondert erhebe ich pro Betreuungsstunde zusätzlich 1,0 € und pro Betreuungstag 3,0 € Essensgeld.
Kostenbeitragstabelle in der Kindertagespflege im Landkreis Esslingen je Betreuungsstunde:
Berechnungsbeispiel zum Kostenbeitrag:
Ein Kind aus einer Familie mit insgesamt 2 Kindern (unter 18 Jahren) wird 6 Stunden an 5 Tagen betreut. Der Kostenbeitrag der Eltern an den Landkreis beträgt:
30 Stunden/Woche x 2,08 €/Betreuungsstunde x 4,3 Wochen/Monat = 268 €
Hinweis:
Der Kostenbeitrag wird in Abhängigkeit vom Betreuungsumfang und der Anzahl der Kinder in der Familie ermittelt. Es besteht zudem die Möglichkeit eine jugendhilferechtliche Berechnung nach § 90 Absatz 4 SGB VIII in Anspruch zu nehmen, dabei werden die Einkommens- und Familienverhältnisse berücksichtigt. Bei Bezug folgender Leistungen sind die Empfänger von Kostenbeiträgen befreit:
Auf Antrag ist der Kostenbeitrag in der Kindertagespflege in diesen Fällen zu erlassen.
Ich hoffe, ich konnte Sie auf meiner Webseite von den Vorteilen der Kindertagespflege überzeugen und freue mich, Sie persönlich hier vor Ort kennenzulernen. Zu einem verabredeten Termin haben wir Zeit, um über spezielle Frage zu sprechen, sich die Räume anzusehen und die nächsten Schritte zu planen. Natürlich können Sie auch Ihr Kind zum ersten Besuch mitbringen, denn schließlich soll es sich hier auch wohlfühlen.
Bitte melden Sie sich per Telefon oder E-Mail zu einem Besuch an, damit ich ihn in unseren Tagesablauf integrieren kann. Ich freue mich auf Ihren Besuch!